Baderegeln für Hund und Begleitperson
- Die Begleitperson muss volljährig sein und haftet für Schäden oder Verunreinigungen durch den Hund.
- Kinder müssen während der Veranstaltung beaufsichtigt werden.
- Das Baden von Menschen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet.
- Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Das Markieren der Anlagen durch Hundeurin ist nach Möglichkeit zu unterlassen. Stattdessen sollten die dafür vorgesehenen Versäuberungsstellen genutzt werden.
- Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Hunde pro Becken begrenzt.
- Jeder Hund darf das Becken pro Runde 20 Minuten nutzen. Nach einer Pause von 60 Minuten ist ein erneuter Zugang möglich, wartende Hunde haben Vorrang.
- Auf dem gesamten Schwimmbadgelände gilt Leinenpflicht. Im Becken ist keine Leine notwendig.
- Hunde sollten langsam an die Wassertemperatur gewöhnt und nicht mit vollem Magen ins Wasser gelassen werden.
- Der Hund sollte sich nicht verausgaben, seine Verfassung ist stets zu beobachten.
- Ängstliche oder wasserscheue Hunde dürfen nicht ins Wasser gedrängt werden.
- Rutschen und Sprungbretter dürfen nicht benutzt werden.
- Der kontrollierte Einsatz von Spielzeug ist erlaubt, jedoch auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verlust.
- Das Halsband kann nach eigenem Ermessen beim Schwimmen abgelegt werden, um Verletzungen zu vermeiden. Empfehlenswert ist ein Brustgeschirr oder eine Hundeschwimmweste.
- Nach dem Schwimmen sollte der Hund abgetrocknet werden, um eine Auskühlung zu verhindern.
- Gewerbliche Fotoaufnahmen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
- Der Veranstalter kann Zutrittsbeschränkungen aussprechen; ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
- Den Anweisungen des Veranstalters bzw. des Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachten kann ein Geländeverweis erfolgen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unverträglichkeiten, die bei Hunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Schwimmbeckens auftreten können. Die Begleitperson ist dafür verantwortlich, die körperliche Verfassung des Hundes zu beobachten und entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
- Läufige Hündinnen sind aus hygienischen Gründen nicht zugelassen
- Auf dem gesamten Schwimmbadgelände gilt Leinenpflicht, ausser auf der deklarierten Freilauffläche. Im Becken ist keine Leine notwendig.
- Während dem Hundeschwimmen werden Fotos gemacht, die für Werbe- und Marketingzwecke verwendet werden können.